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Tagesordnung Gemeinderatssitzung öffentlich am 16. Mai 2013

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DER BÜRGERMEISTER                  Bad Wimpfen, 07.05.2013

 

E I N L A D U N G

zu einer Sitzung des Gemeinderates der Stadt Bad Wimpfen

am Donnerstag, 16.05.2013, 19:30 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses

T A G E S O R D N U N G (öffentlich)

1. Mitteilungen des Bürgermeisters

2. Bekanntmachung nicht-öffentlicher Beschlüsse

3. Beteiligung der Stadt Bad Wimpfen an der Kawag AG & Co.KG

4. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2012 – 2018

5. Ersatzbeschaffung eines Bauhofschleppers

hier: Vergabe der Lieferung

6. Ausbau Landgraben hier: Vergabe der Kanal-, Erd- und Straßenbauarbeiten

7. Geplante Flurneuordnung Winterberg in Bad Wimpfen

hier: Einleitung des Flurneuordnungsverfahrens

8. Beantwortung schriftlicher Fragen

Mit freundlichen Grüßen

 

Brechter


Erläuterungen zur Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2013

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Erläuterungen zur Tagesordnung des Gemeinderates am 16.05.2013

zu TOP 3

Beteiligung der Stadt Bad Wimpfen an der Kawag AG & Co. KG

Mit der Neuvergabe der Ende des Jahres 2012 auslaufenden Konzessionsverträge

für Strom wurde eine energiepolitische Neuausrichtung möglich, die es zu nutzen gilt.

Die Netzbetreiber haben darauf reagiert und Möglichkeiten angeboten, die Netze zu kommunalisieren. In Bad Wimpfen besteht die Möglichkeit dies in Zusammenarbeit

mit dem Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) zu tun, dem die Stadt Bad Wimpfen

bereits seit Jahrzehnten als Zweckverbandsmitglied angehört. Die dem Gemeinderat vorgeschlagene Beteiligung mit einer Einlage von 10.000 Euro ermöglicht die

Übernahme des Stromnetzes in Bad Wimpfen zusammen mit dem NEV. Die

Beteiligung erfolgt dabei in Form einer Einlage bei der KAWAG AG & Co. KG.

Der Restbetrag der aufzubringenden Mittel für die Netzübernahme, wird von dem Neckar- Elektrizitätsverband dargestellt. Bei der KAWAG AG & Co. KG ist die Süwag Energie AG persönlich haftende Gesellschafterin; die kommunalen

Gesellschafter sind Kommanditisten. Die kommunalen Gesellschafter erhalten bei

der KAWAG AG & Co. KG eine Garantierendite in Höhe von 5,5 % auf das von

ihnen eingesetzte Eigenkapital; sie sind an den stillen Reserven bzw. an den stillen

Lasten der Gesellschaft nicht beteiligt. Aufgrund dieser Gestaltung sind die Einkünfte

der kommunalen Gesellschafter aus der Beteiligung steuerfrei (eine verbindliche

Auskunft des Finanzamts ist angefragt und steht noch aus).

 

zu TOP 4

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2012 – 2018 Gemäß der Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Heilbronn vom 26.02.2013, Az. 322 II – 12/2012 sind in die Vorschlagsliste der Stadt Bad Wimpfen für die Schöffenwahl 6 Personen aufzunehmen. Der Gemeinderat wird in der Sitzung über die jeweiligen Vorschläge Beschluss fassen.

 

zu TOP 5

Ersatzbeschaffung eines Bauhofschleppers

hier: Vergabe der Lieferung Der alte Fendt Geräteträger ist mittlerweile 12 Jahre

 alt und weist 7.200 Betriebsstunden auf. Deswegen ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich. Für die Ersatzbeschaffung wurden verschiedene Angebote eingeholt

wobei abzüglich der Übernahme des Altgerätes das günstigste Angebot die Firma Kraichgau Raiffeisenzentrum eG in Eppingen mit einem Betrag von 128.174,59 Euro abgegeben hat. Die Bruttosumme enthält den Traktor mit Frontlader inklusive Vorrüstung für einer Arbeitsbühne, Klappschaufel, einen Tragrahmen mit Geräteanbauplatte und einen Schneeschieber. Wie bereits ausgeführt ist in dieser

Summe bereits die Rücknahme des alten Geräteträgers in Abzug gebracht. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Lieferung eines Fendt Geräteträgers Typ 512 Vario SCR mit Frontlader und Schneeschieber an die Firma Kraichgau Raiffeisenzentrum eG in Eppingen für eine Auftragsumme von 128.174,59 Euro incl. Mehrwertsteuer zu vergeben.

 

zu TOP 6

Ausbau Landgraben

hier: Vergabe der Kanal-, Erd und Straßenbauarbeiten

Der Landgraben soll saniert werden. Dabei ist der Vollausbau des Landgrabens inklusive der Seitenstraßenanschlüsse, die Erneuerung der Gehwege einschließlich der notwendigen Änderungen an bestehenden Anlagen, der Austausch der Kanalisation zwischen der Albert-Maier-Straße und der Lerchenstraße sowie die Erneuerung der Wasserleitung zwischen der Albert-Maier-Straße und der Südstraße vorgesehen. Die Arbeiten wurden vom Stadtbauamt öffent-lich ausgeschrieben. Als günstigster Bieter ging die Firma Gebr. Demirbas, Hassmersheim mit einer Angebotssumme von 439.982,39 Euro aus der Ausschreibung hervor. Dem Gemeinderat wird daher empfohlen den Auftrag an die Firma Gebr. Demirbas, Hassmersheim zu vergeben.

 

zu TOP 7

Geplante Flurneuordnung Winterberg in Bad Wimpfen

hier: Einleitung des Flurneuordnungsverfahrens Die Stadt Bad Wimpfen beantragt

im Bereich Winterberg eine Flurbereinigung durchzuführen. Das geplante Flurbereinigungsgebiet liegt nördlich am westlichen Talhang des Neckars und im

direkten Anschluss an das Gesundheitszentrum Bad Wimpfen GmbH. Die Stadt

Bad Wimpfen hat dort zahlreiche verstreut liegende Flächen erworben, die ursprünglich der Erweiterung des Kurbetriebs dienen sollten. Diese Flächen sollen künftig als ökologische Ausgleichsflächen genutzt werden. Voraussetzung für Weiterentwicklung des Gebiets Winterberg ist eine umfassende Nutzungsentflechtung der landwirtschaftlichen und ökologischen Belange. Ebenso ist die Erschließung der Grundstücke mit öffentlichen Wegen zu erreichen. Bislang sind nahezu ausschließlich Wegtrassen vorhanden, die auf privatem Grundbesitz und ohne rechtliche Regelung ausgebaut wurden. Die Landesregierung sieht in der Flurneuordnung ein Instrument

zur Verwirklichung ökologischer Ziele im Einklang mit kommunalen und land- und forstwirtschaftlichen Belangen. In Flurneuordnungsverfahren, die vorrangig das Ziel

der Agrarstrukturverbesserung verfolgen, ist zwingend ein ökologischer Mehrwert zu erbringen. Ökologischer Mehrwert ist die Summe aller ökologischer Maßnahmen und Leistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsausgleich hinausgehen.

Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen im Bereich Biotopverbund, Generalwildwegeplan, Gewässerschutz sowie Arten- und Biotopschutz. Eine erste Festlegung über Art und Ausmaß des ökologischen Mehrwerts soll unter Einbindung

der Flurneuordnungsgemeinden, des amtlichen und privaten Naturschutzes, der unteren Landwirtschaftsbehörde und der unteren Wasserbehörde auf Grundlage der Ergebnisse der Ökologischen Voruntersuchung bei der Aufstellung der Allgemeinen Leitsätze des Flurneuordnungsverfahrens erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung eines ökologischen Mehrwertes sollte in erster Linie durch freiwillige Leistungen der Teilnehmer und/oder der Gemeinde und/oder anderer Träger erfolgen. Um bereits vor Aufnahme des Flurneuordnungsverfahrens ins Arbeitsprogramm die Erreichung eines ökologischen Mehrwerts zu garantieren, muss sich die Gemeinde verpflichten, 1 % der Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung für ökologische Zwecke bereitzustellen. Die Gemeinde übernimmt damit eine Bürgschaft, die im Flurneuordnungsverfahren durch die Verfahrensteilnehmer oder durch andere Träger mit entsprechender Flächenbereitstellung oder mit abgestimmten Naturschutz-projekten, ggf. auch mit geringerem Flächenbedarf, abgelöst werden soll. Im äußersten Fall wird der ökologische Mehrwert über einen Landabzug zu Lasten der Teilnehmer von bis zu maximal 1 % der Verfahrensfläche in der Flurneuordnung realisiert. Für die Erbringung des ökologischen Mehrwerts wird grundsätzlich die Gewährung eines Zuschlags zum Verfahrens-Grundzuschuss in Aussicht gestellt (Ökozuschlag). Die Höhe des Ökozuschlags wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde in Abhängigkeit von der Größenordnung des ökologischen Mehrwerts mit der Genehmigung bzw. Planfeststellung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan festgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird dem Gemeinderat folgendes vorgeschlagen:

a) Die Stadt Bad Wimpfen stellt den Antrag auf Einleitung des Flurneuordnungsverfahrens.

b) Die Stadt Bad Wimpfen stimmt zu, den nicht durch Zuschuss gedeckten Teil der Ausführungskosten als freiwilligen Beitrag zur Senkung der Teilnehmerbeiträge in Höhe von derzeit geschätzten 115.000 € komplett zu übernehmen und zu gegebener Zeit im Haushaltsplan zur Verfügung zu stellen.

c) Die Stadt Bad Wimpfen verpflichtet sich, zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts in der geplanten Flurneuordnung Bad Wimpfen (Winterberg) 1 % der geplanten Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der

Flurneuordnung bereitzustellen. Die geplante Verfahrensfläche beträgt 57 ha, 1 % hieraus umfasst 0,57 ha.

d) Die Stadt Bad Wimpfen stimmt nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden. Dies gilt auch für die öffentlichen Feldwege, so weit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Stadt Bad Wimpfen und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt. Die von der Stadt zu übernehmenden gemeinschaftlichen Anlagen ergeben sich aus dem Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG, der im Flurneuordnungsverfahren noch zu erarbeiten und im Einvernehmen mit der Stadt Bad Wimpfen aufzustellen ist.

e) Die Stadt Bad Wimpfen übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der nach d) im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feldwege (§ 2a AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gem. § 12 VOB Teil B, an der die Stadt zu beteiligen ist.

f) Die Stadt Bad Wimpfen stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden

(§ 151 FlurbG).

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Baugebiet Riedäcker, Bad Wimpfen Hohenstadt

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Der Zuteilungsplan für das geplante Baugebiet Riedäcker in Bad Wimpfen-Hohenstadt kann nachfolgend heruntergeladen werden.

(2 MB)


Grundsteuer 2013

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Für das Jahr 2013 werden keine Grundsteuerjahresbescheide verschickt. Weitere Infos können nachfolgend heruntergeladen werden.

 - (30 KB)
(30 KB)


Haushaltsplan 2013

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Der Haushaltsplan 2013 der Stadt Bad Wimpfen hat im Verwaltungshaushalt ein Volumen von 15,7 Mio €, im Vermögenshaushalt von 2.4 Mio €.

Die Zuführungsrate (Überschuss laufender Betrieb) an den Vermögenshaushalt liegt bei 1,1 Mio €.

Der Schuldenstand beträgt 5,9 Mio €. Die Allg. Rücklage weist einen Bestand von 0,3 Mio aus.

Der Vorbericht, der alle wesentlichen Fakten enthält, kann nachfolgend heruntergeladen werden.


(611 KB)


Rechenschaftsbericht der Stadt Bad Wimpfen 2012

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Die Jahresrechnung 2012 der Stadt Bad Wimpfen schließt ab im Verwaltungshaushalt mit einer Summe von 15.174.926 € und im Vermögenshaushalt mit 3.044.431 €.

Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt 1.364.748 €, die Entnahme aus der Allg. Rücklage beträgt 1.175.877 €.

Der Rechenschaftsbericht 2012 kann nachfolgend heruntergeladen werden.

 - (92 KB)
(92 KB)


Bebaungsplanentwurf Baugebiet Süd V Süd

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Nachfolgend kann der Planentwurf heruntergeladen werden.

(773 KB)


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